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Über SEPA

SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum und zielt auf eine Nutzung gleicher Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr ab. Derzeit nehmen 36 europäische Länder an der SEPA-Initiative teil.

Nach der erfolgreichen Einführung des Euro-Bargeldes wurde nun auch der fragmentierte bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Alle Zahlungen werden wie inländische Zahlungen behandelt. SEPA führt damit zu der Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes im bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Um den unbaren Zahlungsverkehr abzuwickeln, bedarf es entsprechender Formate, Systeme und Regeln. Diese Rahmenbedingungen sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich. Aus diesem Grund stellt ein wesentlicher Aspekt des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes die Umsetzung der für alle Marktteilnehmer identischen SEPA-Formate für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen dar. Mit SEPA wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden.

Nutzerinnen und Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen können mit SEPA bargeldlose Euro-Zahlungen einfach, effizient und sicher von einem einzigen Konto innerhalb des SEPA-Raumes und unter Verwendung einheitlicher Zahlungsinstrumente vornehmen.

Um dies zu gewährleisten, hat die EU im März 2012 eine Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 260/2012, SEPA-Verordnung) erlassen, die ein sogenanntes „SEPA- Migrationsenddatum“ festlegte. Demnach wurden in den Ländern des Euroraumes mit August 2014 alle nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die neuen SEPA-Verfahren ersetzt.

Die SEPA-Verordnung erfordert die Konto-/Bankkennungen:

IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) als auch
BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl).
Bereits seit 1. Februar 2016 ist eine Angabe des BIC zusätzlich zur IBAN für Euro-Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes nicht mehr notwendig.

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA umfasst neben der gesamten EU auch die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz  sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt.

Vorteile von SEPA

Durch die einheitlichen SEPA-Standards können Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmen ihren gesamten Zahlungsverkehr über ein Konto bei einer beliebigen Bank im SEPA-Raum abwickeln. Für Unternehmen bietet sich damit die Möglichkeit einer Konzentration der Zahlungsverkehrsabwicklung, einer Verringerung von Bankverbindungen und einer Vereinfachung des Liquiditätsmanagements, woraus sich Kosteneinsparungen ergeben.
Durch SEPA haben sich die Überweisungslaufzeiten verkürzt. So können Kundinnen und Kunden bereits seit 2012 bei elektronischen Euro-Überweisungen innerhalb der gesamten EU nach einer maximalen Abwicklungszeit von einem Bankgeschäftstag über den Überweisungsbetrag verfügen. Bei Überweisungen mit Zahlungsanweisung in Papierform beträgt die maximale Durchführungsdauer zwei Geschäftstage. Mit SEPA Instant Payments soll sich die Überweisungsdauer nun auf wenige Sekunden verkürzen.

Seit November 2009 kann erstmals auch im grenzüberschreitenden europäischen Zahlungsverkehr mittels Lastschrift gezahlt werden. Damit ist es nun beispielsweise möglich, die Rechnung bei einem ausländischen Versandhandel oder das Abonnement einer ausländischen Zeitung mittels Lastschrift zu begleichen.
Durch die Angabe des genauen Fälligkeitsdatums in der SEPA-Lastschrift werden die Kundinnen und Kunden über den exakten Tag der Kontobelastung informiert. Dies erleichtert die Disposition und Liquiditätsplanung.
SEPA räumt den Kontoinhabenden zusätzliche Rechte ein, um ihre Konten gegen missbräuchliche Lastschriften zu schützen. So kann beispielsweise der Betrag einer Lastschrift, die auf das Konto gezogen werden kann, begrenzt werden oder aber auch das Konto für alle oder nur für bestimmte Lastschriften gesperrt werden.

Unabhängig vom Transaktionsbetrag gelten für grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften innerhalb der EU die gleichen Preise wie für die entsprechenden Inlandstransaktionen. Voraussetzungen sind wie bisher die Angabe von IBAN, die Angabe des Überweisungsbetrags in Euro und das Aufteilen der Bankspesen zwischen der zahlenden und der empfangenden Person. Achtung: Für Zahlungen nach Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt oder in die Schweiz gilt dies nicht.
Debitkarten können europaweit für Barabhebungen am Bankomaten und für Zahlungen in Geschäften und Restaurants verwendet werden.
(Use of the SEPA mark is under licence from the European Payments Council AISBL. Nutzung des SEPA-Logos mit Bewilligung des Europäischen Zahlungsverkehrsausschusses.)

Quelle: Österreichische Nationalbank, 2020 - https://www.oenb.at/Zahlungsverkehr/SEPA.html 

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