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Wiedner Hauptstraße 135, 1050 Wien

Garantie &
Gewährleistung

Garantie

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und nicht gesetztlich geregelt. Sie kann z.B. mit Registrierung des Produktes beim Hersteller verknüpft sein.

Die Garantiebedingungen erfolgen nach dem jeweiligen Warenhersteller und ist in der beiliegenden Garantiekarte bzw. auf der Herstellerseite beschrieben.

Die Länge der Garantiedauer entnehmen Sie bitte direkt beim Hersteller, dieser übernimmt die Reparatur bzw. den Austausch.

 

Abwicklung durch den Hersteller

Viele Hersteller bieten einen Direktservice an, hier verkürzt sich die Abwicklungsdauer merkbar. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte direkt vom jeweiligen Hersteller.

Abwicklung durch Tonershop.at

Selbstverständlich übernehmen wir kostenfrei innerhalb der gültigen Garantiezeit die Abwicklung für Sie.

Sie können die defekte Ware direkt zu uns bringen oder uns frei Haus zuschicken:

Primus Office - tonershop.at

RMA-Abteilung

Wiedner Hauptstraße 135

1050 Wien

 

Bitte legen Sie eine Rechnungskopie sowie das ausgefüllte RMA-Formular der Ware bei.
Von Reklamationen bei Tinten und Toner, bitte einen Testausdruck beilegen.

Formular für Tinten & Toner: hier
Formular für restliche Produkte: hier

Unfreie Pakete werden nicht entgegengenommen.

Die Abwicklungsdauer hängt vom jeweiligen Hersteller ab und kann bis zu mehreren Wochen in Anspruch nehmen.

Gewährleistung

Gewährleistung bedeutet, die Haftung des Händlers für im Zeitpunkt der Übergabe bestehende Mängel an der Ware. Dabei muss die verkaufte Ware (zB Notebook) die vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen und auch so verwendet werden können. Ganz wesentlich ist, dass es auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden ankommt. Erst nachträglich auftretende Mängel sind grundsätzlich nicht von der Gewährleistung erfasst.

Dauer

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, wobei innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe der Händler nachzuweisen hat, dass kein Mangel bei Übergabe vorlag. Ab dem 13. Monat trifft die Beweislast den Kunden - also hat dieser zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

 

Ort

Grundsätzlich am Ort der Übergabe - d.h. wurde die Ware im Geschäft abgeholt, so hat der Kunde die Ware ins Geschäft zu bringen. Ausnahmen bestehen, wenn - die Ware vom Händler geliefert/versendet wurde dann dieser Ort oder - am Ort, wo sich Sache gewöhnlich befindet, sofern dieser im Inland und für den Unternehmer nicht überraschend ist (jedenfalls innerhalb seines Werbegebietes).

 

Vorrang der Verbesserung

Der Kunde kann wegen eines Mangels die Verbesserung, den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts oder die Aufhebung des Vertrages fordern. Zunächst kann der Kunde nur die Verbesserung des Produktes verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung unmöglich ist oder für den Händler mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.

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